Auf dieser Seite möchten wir kurz unsere Meinung zur DIN EN 14960 kund tun.
Vielleicht sind Sie als Mieter schon mal auf diese DIN gestoßen?
Es gibt viele ! “Formen” ! von der Din z.B.:
Standsicherheitsnachweis nach....
Merkblatt für die Benutzung von Profi Hüpfburgen
Stellungnahme des “xxx” nach ....
.....
Diese angaben sollen Sie als Mieter in Sicherheit wiegen haben aber mit Sicherheit nichts zutun!
Wenn Sie eine DIN geprüfte Hüpfburg mieten möchten die wirklich der DIN EN 14960 entspricht müssen einige Vorraussetzungen erfüllt sein z.B. (nicht vollständig):
auf welche DIN EN 14960 (Stand.....)
Seriennummer für jede Hüpfburg, an der Hüpfburg (nur einmal vergeben und jede Hüpfburg muß eine andere haben)
Schriftstück/Prüfbericht für die Hüpfburg mit der Seriennummer Typ, Hersteller ....
Wenn ein Vermieter mit geprüften Hüpfburgen wirbt kann er Ihnen das Zertifikat für jede geprüfte Hüpfburg vorlegen! Bestehen Sie darauf es zu sehen, denn Sie bezahlen das ja schließlich auch!
der Bericht muß auch über bestimmte Dinge Auskunft geben:
Anzahl der Verankerungspunkte
Belastungen der Verankerungspunkte (ca. 250kg..., ein Sandsack reicht also nicht)
Beschaffenheit der Verankerungspunkte
Aufstellort
Windgeschwindigkeiten
Anzahl der nutzenden Personen in Abhängigkeit der Größe
Alter der Nutzenden (max. Kinder bis 12 Jahre)
Nutzungshinweise
Art und Ausführung des Lüfters
........
Die DIN EN 14960 ist weder einfach noch für jeden verständlich sie umfasst (Auszug):
Höhe der Eingangsstufe in bestimmten Verhältnissen
Höhe des Springbereichs
Höhe der Wände in Abhängigkeit der Größe der Nutzer
Materialbeschaffenheit der Hüpfburg
Brandsicherheit
keine Nutzung bei Feuchtigkeit / Regen / Schnee
Art des Nähfadens
Überprüfung der Hüpfburg nach jeder Vermietung auf Feuchtigkeit und Beschädigungen
defekte Hüpfburgen dürfen nicht wieder in die Vermietung!
jährliche Prüfung durch einen geschulten Prüfer
Anzahl der Verankerungspunkte
Belastungen der Verankerungspunkte (ca. 250kg..., ein Sandsack reicht also nicht)
Beschaffenheit der Verankerungspunkte
Aufstellort
Windgeschwindigkeiten
Anzahl der nutzenden Personen in Abhängigkeit der Größe
Alter der Nutzenden (max. Kinder bis 12 Jahre)
Nutzungshinweise
Art und Ausführung des Lüfters
wer kann die Prüfung nach DIN EN 14960 für Aufblasbare Spielgeräte abnehmen?
Spezielle Prüfer mit Sachkundenachweis und Prüfung (Ausbildung ca. 4- 14 Tage je nach Ausbildungsstelle).
zu guter letzt ist die DIN EN 14960 in Deutschland Pflicht?
NEIN,
viele Hüpfburgen werden derzeit “nach” DIN EN 14960 hergestellt, aber richtig geprüft mit Zertifikat gibt es meines Wissens nach nur vereinzelt.
Natürlich haben auch wir geprüfte Hüpfburgen mit richtigem Zertifikat für jede geprüfte Hüpfburg seperat inkl. Seriennummer. Hierfür sprechen Sie uns einfach an, wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.
|